Verständigung vom Ergebnis der Überprüfung
Wenn Ihre Betriebsanlage anlässlich einer gewerbetechnischen Überprüfung durch eine*n oder mehrere Amtssachverständige oder etwa durch das Arbeitsinspektorat kontrolliert worden ist und dabei nicht genehmigte Änderungen festgestellt wurden, erhalten Sie eine Verständigung vom Ergebnis der Überprüfung. […]
Wenn Ihre Betriebsanlage anlässlich einer gewerbetechnischen Überprüfung durch eine*n oder mehrere Amtssachverständige oder etwa durch das Arbeitsinspektorat kontrolliert worden ist und dabei nicht genehmigte Änderungen festgestellt wurden, erhalten Sie eine Verständigung vom Ergebnis der Überprüfung.
Dabei werden dann auch oft Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden auf Einhaltung überprüft. Wenn dabei Mängel oder eben Genehmigungspflichtige Änderungen der-Betriebsanlage festgestellt werden, bekommen Sie einen behördlichen Mängelbehebungsauftrag und eine Frist, in der diese behoben werden sollen.
Nun sollten Sie umgehend aktiv werden! Jetzt ist ein guter Zeitpunkt um mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und helfen Ihnen bei allen damit einhergehenden Angelegenheiten und bei der Lösung der Aufgaben.

Keine Sorge, die Frist kann verlängert werden. Sie sollten jedoch umgehend mit der Behebung der Mängel beginnen und in Kontakt mit der Behörde treten. Es wir eine Nachkontrolle stattfinden und die Genehmigung von genehmigungspflichtigen Änderungen braucht etwas Zeit. Auch anzeigepflichtige Änderungen benötigen ein bisschen Zeit zur Planerstellung und Vorbereitung des Ansuchens.
Gerne stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.