Der Wiener Schanigarten

Woher der Schanigarten seinen Namen  hat ist nicht erwiesen. Fest steht  jedoch, dass sich der Giani, Schani oder auch Jean genannt zu einem fixen Bestandteil des Wiener Stadtbildes entwickelt hat und mit zum Erfolg der […]

Woher der Schanigarten seinen Namen  hat ist nicht erwiesen. Fest steht  jedoch, dass sich der Giani, Schani oder auch Jean genannt zu einem fixen Bestandteil des Wiener Stadtbildes entwickelt hat und mit zum Erfolg der Wiener Kaffehaustradition beigetragen hat.

In Wien und Umgebung dürfen mit den entsprechenden Genehmigungen in einem Gast- oder Schanigarten Sessel und Tische zur Verabreichung von Speisen und Getränken im Freien aufgestellt werden.

Als Schanigarten bezeichnet man die Fläche auf öffentlichem Grund (Gehsteig, Parkstreifen oder Fußgängerzone) vor einer gewerblichen Betriebsanlage. Die gewerbliche Nutzung dieser Fläche ist während der Schanigartensaison (1. März bis 15. November) nach Erlangung der Gebrauchserlaubnis unter bestimmten Rahmenbedingungen gestattet.

Wir stehen Ihnen bei dem Genehmigungsverfahren zur Seite und erstellen die erforderlichen Pläne und Unterlagen.

Welche Unterlagen werden für das Ansuchen / die Genehmigung benötigt?

  • formloses Ansuchen (einfach)
  • Grundbuchauszug der Liegenschaft, aus der sich Ihre gewerbliche Tätigkeit entfaltet
  • Planskizze (zweifach)
  • Fotoaufnahme(n) aus denen die örtliche Situation ersichtlich ist
  • beschreibende Prospekte, Skizzen oder Fotos aus denen Art und Aussehen des Mobiliars (Sessel, Tische, ggf. Schirme etc.) hervorgehen

Ihre Anträge können Sie beim zuständigen MBA einreichen.

Mehr Informationen über Wiens urbane Sommeroasen erhalten Sie auf der Internetseiten der Wirtschaftskammer Wien -> und der Stadt Wien

Im ‚Leitfaden für Schanigärten‘ der WKW finden Sie alle Details übersichtlich aufbereitet.

Durch unser Netzwerk können Sie alle wichtigen Experten und Professionisten kontaktieren, die für Sie die benötigten Planskizzen erstellen und Sie durch von der Planung und Einreichung über die Augenscheinsverhandlung bis hin zur rechtskräftigen Gebrauchserlaubnis Ihres Schani- und Gastgartens begleiten. Außerdem vermitteln wir Sie auch gerne zu professionellen ausführenden Firmen.