Was ist eine Betriebsanlage?

Zu einer Betriebsanlage zählt man alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und regelmäßig der Gewerbeausübung dienen. In ihrer Gesamtheit bilden sie die Betriebsanlage. Wenn Sie ein Gewerbe an […]

Zu einer Betriebsanlage zählt man alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und regelmäßig der Gewerbeausübung dienen. In ihrer Gesamtheit bilden sie die Betriebsanlage.

Wenn Sie ein Gewerbe an einem bestimmten Ort ausüben, so ist dieser eine Betriebsanlage.

Man unterscheidet:

Der für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen vorgeschriebene  Betriebsanlagenbescheid gewährt Ihnen Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt Ihnen das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Eine Betriebsanlage muss regelmäßig überprüft werden, ob Sie den geltenden Gesetzen und Verordnungen entspricht und, falls Vorhanden, ob die Betriebsanlagengenehmigung noch dem Bescheid gerecht wird.
Die gewerberechtliche Zuständigkeit für Ihre Betriebsanlage liegt beim jeweiligen Magistratischem Bezirksamt. Für den Arbeitnehmerschutz sowie die Arbeitsstättenverordnung ist das zuständige Arbeitsinspektorat und für die Einhaltung der Bauordnung die Baupolizei zuständig.

(Rechtsquelle: § 74(1), § 74(2) 1 bis 5, § 76, § 358 (1) GewO)