Behörden und Anlaufstellen in Wien

In gewerberechtlichen Angelegenheiten ist das Magistratische Bezirksamt (MBA) des jeweiligen Gewerbestandortes für Ihre Betriebsanlage zuständig. Da eine Betriebsanlagengenehmigung nicht an den Betreiber sondern ausschließlich an das Betriebsobjekt gebunden ist, wenden Sie sich für das jeweilige […]

In gewerberechtlichen Angelegenheiten ist das Magistratische Bezirksamt (MBA) des jeweiligen Gewerbestandortes für Ihre Betriebsanlage zuständig. Da eine Betriebsanlagengenehmigung nicht an den Betreiber sondern ausschließlich an das Betriebsobjekt gebunden ist, wenden Sie sich für das jeweilige Geschäftslokal bzw. den jeweiligen Unternehmensstandort an das dafür zuständige Bezirksamt. Die Unterlagen für das Ansuchen um eine Betriebsanlagengenehmigung oder für eine Änderung dieser sowie etwaige Nachreichungen/Ergänzungen Ihres Projektes müssen ebenfalls beim jeweiligen Magistratsamt eingereicht werden:

Seit Dezember 2014 werden Betriebsstättenangelegenheiten in den vier Kompetenzzentren geregelt. Somit ergeben sich für die einzelnen Bezirke folgende Anlaufstellen:

Bezirke 1, 3 bis 8: MBA 1,8, Wipplingerstraße 8, Wien I
Bezirke 2, 10, 11, 23: MBA 10, Laxenburger Straße 43-45, Wien X.
Bezirke 12 bis 17:
MBA 12 Schönbrunner Straße 259, Wien XII.
Bezirke 9, 18 bis 22:
MBA 21, Am Spitz 1, Wien XXI.

Details wie Öffnungszeiten oder barrierefreie Zugangsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Stat Wien über die Magistratischen Bezirirksämter.
Sobald in einer Betriebsanlage bescheidmäßig auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, beinhaltet der Betriebsanlagenbescheid  auch die Genehmigung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und der Arbeitsstättenverordnung (AStV). Die Voraussetzungen für eine Genehmigung Ihrer Betriebsanlage nach dem ASchG und der AStV sowie die Einhaltung dieser Bestimmungen wird vom zuständigen Arbeitsinspektorat (AI) kontrolliert.

Arbeitsinspektorat für den 1. 2. 3. und 20. Bezirk: Fichtegasse 11, Wien I.
Arbeitsinspektorat für den 4. 5. 6. 10. und 11. Bezirk: Trunnerstraße 5, Wien II.
Arbeitsinspektorat für den 8. 9. 16. 17. 18. und 19. Bezirk: Fichtegasse 11, Wien I.
Arbeitsinspektorat für den 7. 12.13.14. und 15. Bezirk: Leopoldsgasse 4, Wien II.
Arbeitsinspektorat für den 23. Bezirk: Belvederegasse 32, Wien IV.
Arbeitsinspektorat für den 21. und 22. Bezirk: Fichtegasse 11, Wien I.

Details zum Arbeitsnehmerschutz und den damit verbundenen Anforderungen an Ihre Betriebsanlage finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat über die Arbeitsinspektion.
Bei baulichen Änderungen, Neu- oder Umbauten einer Betriebsanlage muss  zusätzlich eine Genehmigung der Baubehörde  eingeholt werden. Für die Überprüfung und Überwachung der Bauordnung (BauO) ist die MA 37 – Baupolizei -> zuständig, die in einzelne Fachgruppen unterteilt sind (Fachgruppe A – Aufzüge und Ölfeuerungen, Fachgruppe B – Wärme-, Schall- und Brandschutz, Fachgruppe S – Statik, Fachgruppe U – U-Bahn). Die Zuständigkeit für die Bezirke ist in Gebietsgruppen aufgeteilt:
GGR Ost – Bezirke: 1,2,8,9,20,21,22
GGR Süd – Bezirke: 3,4,5,6,7,10,11,23
GGR West – Bezirke: 12,13,14,15,16,17,18,19
Bezirksstelle für den 19. Bezirk

Je nach Art und Umfang des Betriebsgeschehens können noch andere Magistratsabteilungen (MA) für die Einhaltung und Überprüfung der geltenden Gesetze in Ihrer Betriebsanlage zuständig sein. Für den Betrieb einer Betriebsanlage sind vor allem folgende Magistratsabteilungen von Bedeutung:

MA 15 – Gesundheitsdienst ->
MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung ->
MA 21 A/B – Stadtteilplanung und Flächennutzung, Stadtentwicklung, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ->
MA 22 – Umweltschutzabteilung ->
MA 30 – Kanalisation, Kanalbetrieb  ->
MA 36 – Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördl. Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei, Veranstaltungswesen ->
MA 37 – Baupolizei ->
MA 45 – Wiener Gewässer, Wasserbau ->
MA 46 – Verkehrsorganisation Wien ->
MA 46G – Gruppe Gebrauchserlaubnisse (Luftsteuer, Schanigärten, Warenausräumung, Schilder, etc.) ->
MA 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark ->
MA 50 – Wohnbauförderung, Referat Geschäftslokale ->
MA 58 – Wasserrecht ->
MA 59 – Marktamt – Wiener Märkte und Lebensmittelaufsicht ->
MA 63 – Gewerbe- und Ernährungswesen ->
MA 68 – Feuerwehr und Katastrophenschutz ->

Verzeichnis der Dienststellen gemäß § 4 W-PVG 2010 – 2014 ->

Die Wirtschaftskammer Wien (WKW) berät und unterstützt Sie in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Gesetze in Wien sind sehr detailliert und die vielen Einzelbestimmungen bringen oft Probleme mit sich. Beim Betriebsanlagenservice der WKW finden Sie kostenlose Beratung, Besichtigungen, Hilfe beim Einreichungsprojekt und den Projektsprechtagen.
Bei den in den Magistratischen Bezirksämtern eingerichteten Projektsprechtagen haben Sie die Möglichkeit sämtliche Fragen und Probleme bezüglich Ihrer bestehenden bzw. zukünftigen Betriebsanlagengenehmigung mit den für den Betriebsstandort zuständigen Sachverständigen der jeweiligen Behörden (MA36, MA 37, AI) sowie den im MBA zuständigen Gewerbereferenten und einem Berater der WKW zu besprechen. Termine und Details finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wien über die Projektsprechtage der Bezirksämter für Klein und Mittelbetriebe.