Genehmigung eines Beherbergungsbetriebes
Für die Genehmigung eines Hotels oder eines sonstigen Beherbergungsbetriebes gelten besondere Regeln und Gesetze. Neben der baupolizeilichen Genehmigung bzw. Widmung zur Kurzzeitvermietung benötigen Sie ebenfalls eine gewerberechtliche Bewilligung des Beherbergungsbetriebes. Wir beraten Sie gerne bei […]
Für die Genehmigung eines Hotels oder eines sonstigen Beherbergungsbetriebes gelten besondere Regeln und Gesetze. Neben der baupolizeilichen Genehmigung bzw. Widmung zur Kurzzeitvermietung benötigen Sie ebenfalls eine gewerberechtliche Bewilligung des Beherbergungsbetriebes.
Wir beraten Sie gerne bei allen erforderlichen Schritten und begleiten Sie durch den gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess.

Die Errichtung von Beherbergungsstätten und die Umwidmung von Nutzungseinheiten (Wohnungen) in Beherbergungsstätten muss nach der jeweiligen Bauordnung (BO) bewilligt und genehmigt werden.
Hier finden Sie ein Merkblatt der Stadt Wien zur Errichtung von Beherbergungsstätten gemäß der BO für Wien: Merkblatt – Beherbergungsbetriebe Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/merkblatt-berherbergungsstaetten.pdf
Zusätzlich müssen Beherbergungsbetriebe nach der GewO 1994 gewerberechtlich genehmigt werden, bevor sie betrieben werden dürfen. Hierbei beraten und unterstützen wir Sie gerne und Erstellen Pläne und alle weiteren relevanten Einreichunterlagen und Begleiten Sie durch den Genehmigungsprozess.